Stellungnahme des DVVR zur geplanten Änderung des Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetzes

Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR) hat am 28. April 2025 eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Novelle des Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetzes (Ktn. LVwGG) abgegeben.

In der Stellungnahme wird betont, dass die Verwaltungsrichter:innen eine zentrale Rolle bei der Kontrolle hoheitlicher Entscheidungen einnehmen und daher Anspruch auf eine Besoldung haben, die ihrer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit entspricht. Der aktuelle Gesetzesentwurf bleibt jedoch hinter diesen Anforderungen zurück: Die vorgesehene Gehaltsstruktur liegt deutlich unter jener anderer Entscheidungsträger der öffentlichen Verwaltung sowie der Verwaltungsgerichte des Bundes und anderer Länder.

Besonders kritisch sieht der DVVR:

  • Die drohende Ungleichbehandlung und Diskriminierung älterer Richter:innen.

  • Die unzureichende Anrechnung von Vordienstzeiten aus der Privatwirtschaft, die qualifizierte Jurist:innen vom Wechsel in den Richterdienst abhalten könnte.

  • Die Nichteinhaltung internationaler und verfassungsrechtlicher Standards hinsichtlich einer amtsangemessenen, gleichheitskonformen Besoldung.

Der DVVR ruft die Verantwortlichen dazu auf, die Verantwortung der Länder im Bereich der Personalhoheit ernst zu nehmen und die Besoldung der Richter:innen des Landesverwaltungsgerichts Kärnten entsprechend anzupassen.

→ [Hier geht’s zur vollständigen Stellungnahme des DVVR