DVVR lehnt AVG- und VStG-Novelle in vorliegender Form ab

Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen übt deutliche Kritik am Entwurf der AVG- und VStG-Novelle. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Gerichtsbarkeit kommt aus Sicht des DVVR nur als unterstützendes Werkzeug unter vollständiger richterlicher Kontrolle in Betracht; ohne ausdrückliche Ausnahme für Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof ist der Entwurf abzulehnen.

Hier finden sie den Originaltext der Stellungnahme DVVR zu AVG- & VStG-Nov.