Stellungnahme zum Entwurf, mit dem ua. das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz geändert werden soll

Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) äußert in seiner Stellungnahme folgende Bedenken:

  1. Sicherheits- und Kriminalpolizeiliches Einschreiten:
    Ein Staat, der das Gewaltmonopol zum Schutz der Bevölkerung beansprucht, müsse zwingende Gründe darlegen können, wenn er davon absehe. Eine rechtspolitische Begründung für eine solche Abwägung fehle im Entwurf.

  2. Richterliche Unabhängigkeit:
    Die vorgesehene Sicherheitsüberprüfung richterlicher Mitglieder durch die zu kontrollierende Behörde wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Das Verfahren sowie der Umgang mit den Ergebnissen bleiben ungeregelt; eine Einflussnahme auf die Geschäftsverteilung durch externe Stellen wäre mit der richterlichen Unabhängigkeit unvereinbar.

  3. Rechtsschutzbeauftragter:
    Die notwendige Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten sei nicht gewährleistet, wenn die zu kontrollierende Behörde über seine Überprüfung und faktisch auch über seine Bestellung und Abberufung mitbestimmen könne. Eine Entlassung durch den Bundespräsidenten sei überdies verfassungsrechtlich unzulässig.

Hier geht es zur Stellungnahme des DVVR