DVVR fordert Nachbesserung der geplanten Novelle des VwGVG

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten klarer zu strukturieren und zu beschleunigen. Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt jedoch hinter diesem Anspruch zurück und schafft in mehreren Bereichen neue Unklarheiten und zusätzliche Möglichkeiten für Verfahrensverzögerungen.

Positiv bewertet der DVVR insbesondere die geplante Konkretisierung der Aktenvorlage, die Möglichkeit behördlicher Ermittlungsaufträge und die Aussetzung von Verfahren bei anhängigen Normprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof. Diese Regelungen müssten jedoch praxistauglicher ausgestaltet werden. So fordert der DVVR wirksame Konsequenzen bei unvollständiger Aktenvorlage, einen erweiterten Anwendungsbereich für Ermittlungsaufträge und eine verlässliche Information der Verwaltungsgerichte über anhängige Normprüfungsverfahren.

Kritisch sieht der DVVR insbesondere das geplante Fortsetzungsverfahren nach unentschuldigtem Fernbleiben von einer mündlichen Verhandlung sowie die Einschränkung des gerichtlichen Prüfumfangs für bestimmte Parteien. Diese Bestimmungen könnten die Verfahrensführung verkomplizieren, neue Nebenverfahren auslösen und verfahrenstaktische Verzögerungen begünstigen.

Der DVVR fordert daher eine grundlegende Nachbesserung des Entwurfs. Langfristig braucht es eine klar strukturierte, eigenständige Verwaltungsprozessordnung, die den Verwaltungsgerichten wirksame Instrumente für eine straffe und rechtssichere Verfahrensführung zur Verfügung stellt.

Hier finden sie den Originaltext der Stellungnahme DVVR zu VwGVG Novelle 2026